Ratgeber · Aus der Vertragspraxis

Leasingvertrag kündigen oder vorzeitig beenden: was für Unternehmen geht

Die ehrliche Antwort zuerst: Einen gewerblichen Leasingvertrag können Sie in aller Regel nicht einfach kündigen. Die Grundlaufzeit ist fest, so ist das Produkt gebaut. Aber es gibt Wege, aus einem Vertrag herauszukommen oder das Problem gar nicht erst entstehen zu lassen. Genau die sortiert diese Seite.

Ehrliche AntwortAus der VertragspraxisFür Unternehmen

Dieser Ratgeber behandelt gewerbliches Leasing von Maschinen, Fahrzeugen und Betriebstechnik. Kein privates PKW-Leasing, keine Rechtsberatung.

Michael Galneder Michael Galneder Seit 2000 im Leasinggeschäft · Raum Ulm / Neu-Ulm An keine Leasinggesellschaft gebunden, rund ein Dutzend Gesellschaften und Banken im Vergleich.

Die Ausgangslage

Warum die Kündigung ausgeschlossen ist

Ein Leasingvertrag ist kein Abo, sondern eine Finanzierung: Die Gesellschaft hat die Maschine für Sie gekauft und kalkuliert damit, dass die Raten über die volle Laufzeit fließen. Deshalb schließen die Vertragswerke die ordentliche Kündigung während der Grundlaufzeit fast immer aus, in vielen sogar ausdrücklich für den Erbfall. Und ein Punkt vorweg, weil ihn viele Ratgeber verschweigen: Das 14-tägige Widerrufsrecht, mit dem Privatleute manchen Vertrag lösen können, ist ein Verbraucherrecht. Für Unternehmen gibt es diesen Ausweg in aller Regel nicht. Wer die Logik des Produkts kennt, plant anders: Die wichtigste Kündigungsentscheidung fällt vor der Unterschrift, nicht danach.

Die Auswege

Fünf Wege, die es wirklich gibt

Nicht jeder Weg passt zu jedem Fall, und keiner davon ist ein Freifahrtschein. Aber alle fünf existieren in der Praxis:

  1. 01

    Das reguläre Laufzeitende, richtig genutzt

    Der einfachste Ausstieg ist der geplante: zum Ende der Grundlaufzeit, mit fristgerechter Kündigung. Klingt banal, scheitert aber ständig, weil Verträge still weiterlaufen oder sich um zwölf Monate verlängern, wenn die Frist verpasst wird. Die Kündigungsfristen liegen meist bei drei bis sechs Monaten, schriftlich.

    In der Praxis: Frist ab Vertragsbeginn im Kalender, nicht erst am Laufzeitende. Für meine Kunden übernehme ich das.

  2. 02

    Der kündbare Vertrag, wenn er von Anfang an gewählt wurde

    Manche Vertragsarten haben eingebaute Ausstiegsfenster, meist einmal jährlich nach der Grundlaufzeit, mit langem Vorlauf. „Jederzeit raus" ist auch das nicht, aber es ist planbare Flexibilität. Der Preis dafür steckt in der Kalkulation.

    In der Praxis: Wenn absehbar ist, dass sich Ihr Bedarf ändern kann, gehört diese Option vor der Unterschrift auf den Tisch.

  3. 03

    Die einvernehmliche Ablösung

    Der Vertrag lässt sich vorzeitig ablösen, wenn die Gesellschaft zustimmt und die Ablösesumme gezahlt wird. Die Ablösesumme berechnet sich meist so: verbleibende Raten und Restwert, abgezinst, abzüglich dessen, was die Verwertung der Maschine einspielt. Das ist selten billig, kann aber wirtschaftlich sinnvoll sein, etwa wenn eine Maschine dauerhaft nicht mehr gebraucht wird.

    In der Praxis: Vor dem Gespräch mit der Gesellschaft rechnen wir durch, ob sich die Ablösung gegen das Weiterzahlen wirklich lohnt.

  4. 04

    Die Vertragsübernahme durch einen Dritten

    Je nach Gesellschaft kann ein anderer Betrieb den Vertrag samt Maschine übernehmen, das nennt sich Leasingübernahme. Die Gesellschaft prüft den Übernehmer wie einen Neukunden, und sie muss zustimmen. Wenn es passt, ist das oft der wirtschaftlichste Ausweg, weil keine Ablösesumme fällig wird. Das ist auch der übliche Weg bei Betriebsverkauf und Nachfolge: Die Verträge wandern mit dem Betrieb, geregelt und mit Zustimmung der Gesellschaft.

    In der Praxis: Einen Übernehmer finden Sie eher in Ihrem Netzwerk als auf Portalen: Wettbewerber, Subunternehmer, Branchenkollegen.

  5. 05

    Der Störfall: Totalschaden, Diebstahl, Untergang

    Geht die Maschine unter, endet der Vertrag nicht einfach. Üblich ist eine Ablösung nach Vertragsformel, gegen die Versicherungsleistung gerechnet. Deshalb entscheidet die richtige Versicherung am Anfang darüber, wie glimpflich ein Störfall am Ende ausgeht.

    In der Praxis: Versicherungsumfang und Selbstbehalte prüfe ich mit, bevor Sie unterschreiben, nicht erst im Schadensfall.

Der Ernstfall

Wenn die Raten zum Problem werden: melden statt schweigen

Der schlechteste Weg aus einem Leasingvertrag ist der stille Zahlungsverzug. Die Vertragswerke sind da deutlich: Schon wenige offene Raten können zur fristlosen Kündigung durch die Gesellschaft führen, und dann wird es richtig teuer, denn fällig werden Restforderung, Verwertungskosten und Verzugszinsen auf einmal.

Die Alternative klingt unbequem, ist aber fast immer billiger: früh anrufen. Je nach Gesellschaft lässt sich über Laufzeitverlängerung, Ratenanpassung oder Stundung reden, solange das Gespräch stattfindet, bevor der Rückstand aufläuft. Versprechen kann das niemand. Aber wer rechtzeitig spricht, verhandelt aus einer anderen Position als wer gemahnt wird.

Offen gesagt

Was Ihnen niemand versprechen kann

Im Netz kursieren Anleitungen, wie man „aus jedem Leasingvertrag herauskommt": Widerruf, Mängel, Sonderkündigungsrecht. Für den gewerblichen Bereich ist das meiste davon Wunschdenken, denn die Verbraucher-Schutzrechte, auf die sich solche Tipps stützen, gelten zwischen Unternehmen überwiegend nicht. Wer Ihnen als Firma den garantierten Ausstieg verspricht, verdient Misstrauen.

Und wie immer gilt: Ich bin Leasingmakler, kein Anwalt. Ob im Einzelfall ein rechtlicher Hebel besteht, etwa bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen der Gegenseite, beurteilt ein Anwalt. Mein Teil ist der wirtschaftliche: rechnen, verhandeln vorbereiten, Alternativen aufzeigen und dafür sorgen, dass Ihr nächster Vertrag ein Ende hat, das zu Ihrem Betrieb passt.

Fragen

Häufige Fragen zur Kündigung

Kann ich einen gewerblichen Leasingvertrag vorzeitig kündigen?

Während der Grundlaufzeit in aller Regel nicht, die ordentliche Kündigung ist in den meisten Vertragswerken ausgeschlossen. Realistische Wege sind die einvernehmliche Ablösung, die Vertragsübernahme durch einen Dritten oder, bei entsprechend gewählter Vertragsart, das eingebaute Ausstiegsfenster. Was davon zu Ihrem Fall passt, sortieren wir im Gespräch.

Was kostet es, einen Leasingvertrag vorzeitig zu beenden?

Die Ablösesumme besteht in der Regel aus den verbleibenden Raten plus Restwert, abgezinst, gegengerechnet mit dem Verwertungserlös der Maschine. Konkrete Zahlen ergeben sich erst aus dem Ablösungsangebot der Gesellschaft. Wichtig ist die Vergleichsrechnung: Ablösung gegen Weiterzahlen, und genau die stelle ich mit Ihnen auf.

Kann jemand anderes meinen Leasingvertrag übernehmen?

Je nach Gesellschaft ja. Der Übernehmer wird wie ein Neukunde geprüft, und die Gesellschaft muss zustimmen. Wenn es klappt, ist die Übernahme oft der günstigste Ausweg, weil keine Ablösesumme anfällt. Ob Ihre Gesellschaft das mitmacht, kläre ich gern vorab.

Ich kann die Raten gerade nicht zahlen. Was jetzt?

Melden, bevor der Rückstand wächst. Schon wenige offene Raten können der Gesellschaft die fristlose Kündigung ermöglichen, und die ist der teuerste aller Ausgänge. Je nach Gesellschaft sind Laufzeitverlängerung, Ratenanpassung oder Stundung verhandelbar. Zusagen kann das niemand, aber wer früh redet, verhandelt aus einer deutlich besseren Position.

Endet der Vertrag bei Totalschaden oder Diebstahl automatisch?

Nein. Üblich ist eine Ablösung nach der Vertragsformel, gegen die die Versicherungsleistung gerechnet wird. Reicht die Versicherung nicht, bleibt eine Lücke bei Ihnen hängen. Deshalb gehört der Versicherungsumfang zur Vertragsprüfung vor der Unterschrift.

Gilt ein Widerrufsrecht auch für Firmen?

Die Widerrufsrechte, die man aus dem Privatbereich kennt, sind Verbraucherrechte und gelten für Unternehmen grundsätzlich nicht. Als Firma sind Sie an den unterschriebenen Vertrag gebunden. Ob im Einzelfall rechtliche Hebel bestehen, ist Sache eines Anwalts, nicht eines Maklers.

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht beim gewerblichen Leasing?

Ein allgemeines Sonderkündigungsrecht gibt es im gewerblichen Leasing in aller Regel nicht. Auch Krankheit, Geschäftsaufgabe oder ein Todesfall beenden den Vertrag nicht automatisch, viele Vertragswerke schließen die Kündigung sogar für den Erbfall ausdrücklich aus. Ob im Einzelfall ein rechtlicher Hebel besteht, beurteilt ein Anwalt. Der wirtschaftliche Weg führt fast immer über die Ablösung oder die Übernahme des Vertrags durch einen Dritten.

Was passiert mit dem Leasingvertrag bei Betriebsaufgabe oder Nachfolge?

Der Vertrag endet dadurch nicht automatisch, die Raten laufen weiter. Bei Betriebsverkauf oder Nachfolge ist die Vertragsübernahme durch den Nachfolger der übliche Weg, mit Zustimmung der Gesellschaft. Bei einer Aufgabe ohne Nachfolger bleiben Ablösung oder Übernahme durch einen Dritten. Je früher das geplant wird, desto größer der Spielraum für die Lösung.

Wie vermeide ich das Problem beim nächsten Vertrag?

Vor der Unterschrift drei Dinge klären: Wie endet der Vertrag und mit welcher Frist? Gibt es bei Bedarf eine kündbare Variante? Passt die Laufzeit wirklich zur geplanten Nutzung? Diese Punkte gehören zu meiner Prüfliste, die komplette Fassung steht im Ratgeber zum Leasingvertrag.

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Wissenswertes zur vorzeitigen Beendigung

Leasing vorzeitig ablösen oder weiterzahlen: die Vergleichsrechnung

Ob sich eine vorzeitige Ablösung lohnt, ist keine Gefühlsfrage, sondern eine Rechnung: Auf der einen Seite stehen Ablösesumme und der Verlust der Maschine, auf der anderen die restlichen Raten plus die Kosten einer Maschine, die ungenutzt in der Halle steht. Dazu kommen Nebenwirkungen, die oft vergessen werden, etwa dass eine still weiterlaufende Verlängerung die Rechnung jedes Jahr neu stellt. Für Unternehmen im Raum Ulm, Neu-Ulm und Bayerisch-Schwaben bereite ich diese Vergleichsrechnung auf und begleite das Gespräch mit der Gesellschaft, im Rahmen der Vermittlung und ohne Rechtsberatung.

Der beste Ausstieg wird vor der Unterschrift vereinbart

Fast alle teuren Kündigungsprobleme lassen sich auf eine Ursache zurückführen: Die Vertragsart passte nicht zur tatsächlichen Nutzung. Wer Technik in Zyklen tauscht, braucht andere Laufzeiten als ein Betrieb, der eine Maschine zwanzig Jahre fährt; wer saisonal arbeitet, sollte über kündbare Varianten oder passende Laufzeiten sprechen, bevor er unterschreibt. Deshalb beginnt die Ausstiegsberatung bei mir nicht beim Problemfall, sondern beim Neuvertrag: mit der Frage, wie dieser Vertrag enden soll.

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